Weitere Informationen zum ÖAK-Diplom
Informationen zum ÖÄK-Diplom (ausführlichere Informationen im Mitgliederbereich)
österreichische akademie der ärzte, Weihburggasse 2/5, 1010 Wien, Frau Susanne Müller oder Frau Martina Mahr, Tel: 01/512 63 83-10 od. 12, Fax: 01/512 63 83-13, email: diplome(at)arztakademie.at / m.mahr(at)arztakademie.at sowie bei Ihrer Landesärztekammer.
Verleihung des ÖÄK-Diploms
Ansuchen um Verleihung des ÖÄK-Diploms sind mittels Antragsformular sowie der Kopie des Kursabschlußzeugnisses bzw. Kopie des Diploms der Lehrinstitution an die österreichische akademie der ärzte, Weihburggasse 2/5,
1010 Wien, z.Hd. Frau Susanne Müller oder Frau Martina Mahr, Tel: 01/512 63 83-10 od. 12, Fax: 01/512 63 83-13 zu richten. Das Antragsformular erhalten Sie auch bei Ihrer Landesärztekammer sowie bei Ihrer Lehrinstitution.
Spezielle Regelungen
- für ÄrztInnen, die nach dem 1.10.1989 eine Fortbildung bei einer oben angeführten der Lehrinstitutionen absolviert haben
- für ÄrztInnen, die vor dem 15.9.2004 eine dem ÖÄK-Curriculum gleichwertige Fortbildung absolviert haben
ÖÄK-Diplomgebühr / Zahlungs-bedingungen
- Für ÄrztInnen mit Ärztekammer-Mitgliedschaft in Österreich beträgt die Diplomgebühr € 44,- je ÖÄK-Diplom.
Die ÖÄK-Diplom-Gebühr wird bei Übermittlung des ÖÄK-Diploms in Rechnung gestellt.
- Für ÄrztInnen ohne Ärztekammer-Mitgliedschaft in Österreich sowie für Mitglieder der Zahnärztekammer, soweit sie nicht Mitglied einer Landesärztekammer sind, beträgt die ÖÄK-Diplom/Zertifikats-Gebühr Euro 88,- je ÖÄK-Diplom.
Voraussetzungen:
Für ÄrztInnen ohne Berufsberechtigung in Österreich muss dem Antrag die Kopie der Approbationsurkunde beigelegt werden UND die Diplomgebühr vor Diplomausstellung bezahlt werden.
Die ÖÄK-Diplomgebühr wird bei Übermittlung des ÖÄK-Diploms in Rechnung gestellt.
ÖÄK-Diplomer-antwortliche
Frau Prof. Mag. Dr. Gertrude Kubiena

